Gastkarten für folgende Strecken der Weser zu den unten aufgeführten Bedingungen erhalten bei:
Gastkarten werden nur noch ausgegeben, wenn sich der Gastangler in Begleitung eines volljährigen Vereinsmitglieds befindet.
Oberweser rechte Seite:
Von km 130 bis zur Einmündung der Fluthamel
Oberweser linke Seite:
Von km 130 bis zum Zaun des britischen Truppenübungsgeländes
Unterweser beide Seiten:
Von der Jugendherberge/Campingplatz bis Km 138, vor der Wehrberger Warte
und
von km 141 (unterhalb Wehrbergen) bis zur Fähre Großenwieden
Im ROT markierten Bereich der Weser darf auf keinen Fall geangelt werden. (vom km 138 bis km 141)
Der Gast muss im Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweise sein und den Nachweis der abgelegten Sportfischerprüfung erbringen. Bei ausländischen Staatsbürgern ist die Sportfischerprüfung grundsätzlich erforderlich, in Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.
Preise:
1 Tag 10,00 €
2 Tage 17,00 €
1 Woche 40,00 €
1 Monat 60,00 €
6 Monate 100,00 €
Mindestmaße und Schonzeiten:
Das Angeln mit Raubfischködern ist vom 01.02. bis 30.04. des Jahres nur mit Kunstködern (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch u. dgl.) deren Gesamtlänge 6 cm (Länge mit Haken ohne Wirbel) nicht überschreitet.
Das Angeln mit Köderfisch ist in dieser Zeit untersagt
Fangbegrenzungen:
Der Fang ist auf 2 Edelfische (Bachforelle, Regenbogenforelle, Saibling, Meerforelle, Lachs, Hecht, Karpfen, Schleie und Zander) pro Tag begrenzt.
Die Gesamtfangmenge pro Tag ist auf 7 kg Weissfisch begrenzt.