Aktuelle Schonzeiten und Mindestmaße für die Gewässer
des Sportfischervereins Hameln u.U. e.V.
Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 11.03.2016:
Das Angeln auf den Flussbarsch mit Kunstködern ist während der Raubfischschonzeit in den Baggerseen erlaubt.
Ab 01.01.2018 gültig:
Für die Weser gilt die Gewässerordnung des Bezirks Weser 8. Die Gewässserordnung des Vereins wurde dahingehend geändert, dass in den Teichen des Vereins die gleichen Schonmaße und Schonzeiten wie in der Bezirksgewässerordnung gelten. Einzige Ausnahme bilden die Salmonidengewässer Hamel und Saale: Hier gelten Schonzeiten und Schonmaße, wie auf den Tageserlaubnisscheinen aufgeführt.