Fluthamel / Hamel

Die (Flut-)Hamel darf ab der Straßenbrücke "Hurke" in Rohrsen bis zur Einmündung in die Weser im Bereich Knochenhauereck befischt werden. Im Sommer sind die Ufer teils stark bewachsen, was das Angeln mitunter erschwert. Im Oberlauf ist die Fluthamel meist eher stärker fließend, wo hingegen sie ungefähr ab Höhe Südbad immer gemächlicher dahin fließt und im Unterlauf deutlich tiefer und ruhiger wird. Die so genannte Stadthamel (entlang Vorwerk, über Ohsener Str. und 164er Ring bis zur Einmündung in die Weser an der Jugendherberge) darf nicht befischt werden.
Die Remte darf nur mit dem zusätzlichen Tageserlaubnisschein "Hamel Oberlauf" befischt werden.
Die gesetzlichen Abstände an den Fischwegen "Marienthaler Wehr" und "Zur Lust" sind zu beachten.
Zukünftig ist für die (Flut-)Hamel eine gesonderte Fangmeldung abzugeben - Fänge sind NICHT mehr unter Weser und Nebengewässer einzutragen.
Im Bereich bis zur Brücke Kuhbrückenstraße / Werftstraße ist das Angeln in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März untersagt
Die Remte darf nur mit dem zusätzlichen Tageserlaubnisschein "Hamel Oberlauf" befischt werden.
Die gesetzlichen Abstände an den Fischwegen "Marienthaler Wehr" und "Zur Lust" sind zu beachten.
Zukünftig ist für die (Flut-)Hamel eine gesonderte Fangmeldung abzugeben - Fänge sind NICHT mehr unter Weser und Nebengewässer einzutragen.
Im Bereich bis zur Brücke Kuhbrückenstraße / Werftstraße ist das Angeln in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März untersagt





