Welches Vorfachmaterial ist waidgerecht?

Im aktuellen Anglerkurier berichteten wir im Artikel „Der Gewässerschutzwart“, dass möglicherweise eine überarbeitete Version der Gewässerordnung in Kraft treten könnte. Diese Frage wurde im Gremium der Gewässerwarte erneut ausführlich erörtert, und wir haben uns entschieden, die bestehende Gewässerordnung beizubehalten, ohne eine Anpassung vorzunehmen. Dennoch wurde ein Punkt kontrovers diskutiert, der auch schon im Anglerkurier angesprochen wurde: die Wahl des richtigen Vorfachmaterials beim Raubfischangeln.
In unserer Gewässerordnung steht, dass beim Angeln auf Raubfische ein Vorfachmaterial entsprechend der zu erwartenden Zielfischart(en) zu verwenden ist. Für das Hecht- und Zanderangeln ist ein Vorfach aus Stahl, Titan, Fluorocarbon, Hardmono oder einem vergleichbaren Material in ausreichender Stärke vorgeschrieben.

Natürlich möchten wir weiterhin ermöglichen, dass mit einem Finesse-Rig (Dropshot, Carolina-Rig, Texas-Rig u.ä.) auf Barsch geangelt oder im Bach mit einem Wobbler auf Forelle gefischt wird, ohne zwingend Stahl verwenden zu müssen. Es wird jedoch nicht akzeptiert, dass fahrlässig das Risiko eingegangen wird, Hechte beim vermeintlichen Barschangeln zu verangeln. Daher stellt sich die Frage, wie das richtige und waidgerechte Vorfach aussehen sollte.

Das Angeln mit sogenannten Finesse-Rigs wie etwa Dropshot, funktioniert mit Fluorocarbon sicherlich besser als der Einsatz von Stahl, jedoch sollte auch in diesem Fall die Gefahr von Hechtbeifängen im jeweiligen Gewässer berücksichtigt werden. Die Erfahrung zeigt, dass beispielsweise im Tündernsee oder im Niederen Feld weniger Hechte zu erwarten sind. Ein Gummifisch von etwa 7 cm, der am Einzelhaken montiert ist, stellt ein geringeres Risiko des Verangelns dar als ein 15 cm langer Gummifisch mit zusätzlichen Drillingen. Auch beim gezielten Angeln auf Forellen, etwa in der Saale oder an der Hamel, wird niemand ein Stahlvorfach vor einem 3er Spinner verwenden. Im Gegensatz dazu ist beim Barschangeln in Gewässern mit einem hohen Hechtbestand, wie etwa dem Luttmann, dem Alten Bahnhof, dem Surfteich oder der Weser, ein dünnes Stahlvorfach im Zweifelsfall immer waidgerechter als Fluorocarbon. Dies gilt insbesondere bei Ködern wie (Jig-)Spinnern oder kleinen Wobblern, Jerkbaits usw., bei denen ein dünnes Stahlvorfach keine Nachteile gegenüber Fluorocarbon hat. Auch beim Angeln mit Köderfisch, bei dem die Fische häufig tief schlucken, sollte Stahl bevorzugt werden.

Wir haben uns entschieden, auf feste Regeln bezüglich Längen, Gewässer oder Angelmethoden zu verzichten und vertrauen auf das verantwortungsvolle Handeln unserer Mitglieder. Die Fischereiaufseher werden jedoch speziell darauf hingewiesen, was als waidgerecht gilt. Diese Thematik wird in Zukunft verstärkt kontrolliert. Sollte es notwendig werden, werden zunächst Verwarnungen ausgesprochen, und als letzte Maßnahme könnte die Gewässerordnung wieder eine grundsätzliche Pflicht für Stahlvorfächer einführen.

Bei Fragen zu diesem Thema können sich die Mitglieder gerne per E-Mail an den Vorstand wenden.

In diesem Zusammenhang möchten wir außerdem darauf hinweisen, dass ab dem 1. Februar 2025 das Angeln mit Kunstködern aller Art im Hamelner Hafen (bis zur alten Eisenbahnbrücke) untersagt ist. Dies wird von den Fischereiaufsehern auch verstärkt kontrolliert und geahndet werden.

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