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Wichtiger Hinweis zur Uferpflege – Eigenmächtige Schnittarbeiten untersagt

wir möchten Euch auf eine dringende Angelegenheit hinweisen: Es ist strikt untersagt, eigenmächtige Schnittarbeiten an unseren Vereinsgewässern durchzuführen. In unserer Gewässerordnung ist unter Punkt 6 „Uferbetretung, Uferbenutzung und Befahren der Wege“ eindeutig geregelt, dass jegliche Beschädigung der Uferböschung und Anpflanzungen verboten ist.
Liebe Mitglieder,


Leider mussten wir aktuell feststellen, dass am Baggersee Gut Stau sowie am Baggersee Luttmann erheblich gegen diese Regelung verstoßen wurde. Dort haben Angler eigenmächtig und ohne jegliche Rücksprache jeweils großzügige Flächen freigeschnitten. Dies hat am Gut Stau nicht nur zu erheblichem Ärger mit den Jägern geführt, sondern auch dem Ansehen unseres Vereins erheblich geschadet. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass solche widerrechtlich durchgeführten Schnittarbeiten nicht nur einen groben Verstoß gegen unsere Gewässerordnung darstellen, sondern auch schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können.






Mögliche Konsequenzen:

Angelsperre: Solche Verstöße können mit einer mehrmonatigen Angelsperre geahndet werden.

Vereinsausschluss: In schweren Fällen kann dies sogar zum Ausschluss aus dem Verein führen.

Rechtliche Folgen: Darüber hinaus können im Einzelfall auch Strafanzeigen sowie Schadensersatzforderungen drohen.

Der Baggersee Gut Stau liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Selbst wir als Verein können dort nicht einfach Schnittarbeiten durchführen. Viele Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die zuständigen Behörden sowie der Rücksprache mit den Eigentümern. Doch auch an unseren Eigentumsgewässern sind eigenmächtige Arbeiten nicht erlaubt.

In den letzten Jahren haben wir bereits zahlreiche neue Angelplätze geschaffen und pflegen diese regelmäßig. Unser Ziel ist es, ein gutes Miteinander mit anderen Nutzern der Gewässer, den Behörden und den Eigentümern zu gewährleisten. Solche eigenmächtigen Aktionen gefährden dieses Verhältnis und erschweren die Umsetzung zukünftiger Projekte erheblich.

Wie ist das richtige Vorgehen?
Falls Ihr Vorschläge oder Anliegen hinsichtlich der Angelplätze habt, bitten wir Euch, immer vorab Rücksprache mit dem Gewässerausschuss zu halten. Wir sind jederzeit für Hinweise dankbar und bemühen uns, diese – wenn möglich und sinnvoll – umzusetzen.

Wir möchten nochmals betonen, dass unsere Fischereiaufseher derartige Verstöße künftig mit strengeren Sanktionen ahnden werden. Wir appellieren daher an alle Mitglieder, sich an die bestehenden Regeln zu halten und gemeinsam mit uns für den Erhalt und die Pflege unserer Gewässer zu sorgen.

Für Rückfragen oder Anregungen steht Euch der Gewässerausschuss jederzeit zur Verfügung.

  05151 / 95 98 54            Folgen Sie uns auch auf